Drohnen sind mittlerweile in aller Munde. Ganz gleich, ob zu persönlichen Aufnahmen, professionellen Fotoshootings oder einfach nur zum Spaß haben, Drohnen faszinieren immer mehr Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt. Grund genug einmal einen Blick auf die Rechtslage in Deutschland und die relevante Drohnenverordnung zu werfen, die ein Muss für jeden sind, der eine Drohne in Deutschland fliegen lassen möchte.
Maximale Flughöhe:
Drohnen können bis zu einer Höhe von 100 Metern über dem Boden fliegen. Sie dürfen nur dann höher fliegen, wenn man sich auf einem genehmigten Musterflugplatz befindet oder eine Genehmigung von der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde erhalten hat. Wenn man sich in einem kontrollierten Luftraum befinden, gilt eine maximale Aufstiegshöhe von 50 Metern.
FPV-Flüge sind hingegen grundsätzlich erlaubt, solange man die Drohne nicht höher als 30 Meter über dem Boden aufsteigen lässt. Für den Fall, dass eine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt, benötigen man auch eine weitere Person, die die Drohne mit bloßem Auge verfolgt und einen auf mögliche Gefahren während des Fluges aufmerksam machen kann.
Unter diesen Bedingungen bewertet das Gesetz das Fliegen nicht als „Flug außer Sicht“. Falls diese Einschränkungen nicht in Frage kommen oder nicht umzusetzen sind, kann man eine Genehmigung für Flüge außerhalb der Sicht bei der National Aviation Authority beantragen. Diese Genehmigung wird jedoch nur für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Startmasse von mehr als 5 kg erteilt.
Versicherungspflicht:
Ähnlich wie bei anderen motorisierten Dingen, ist man auch beim Gebrauch einer Drohne dazu verpflichtet, eine Drohnenversicherung für den Gebrauch in Deutschland abzuschließen und somit für möglichen Schaden ausreichend haften zu können.
Maximales Startgewicht (MTOW):
Bis zu einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm kann man die eigene Drohne ohne Genehmigung fliegen, sofern man sich an andere Regeln hält. Will man eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm betreiben, benötigen man eine deutsche Drohnenlizenz.
Entfernung zu Flughäfen:
An den Außengrenzen von Flughäfen ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern einzuhalten. Dies gilt nicht ohne Grund. Immer wieder sorgen Drohnen in auf Flughäfen für Ausfälle und Sicherheitsrisiken. Letzteres wird oft gar in Verbindung mit potentiellen terroristischen Vorhaben gebracht.
Anders als im Allgemeinen angenommen, kann man sich nicht einfach eine Drohne kaufen und damit losfliegen. Deutschland ist ein Land der Vorschriften und Gesetze und von diesen sind auch die Drohnen betroffen. Man sollte sich die Regularien ganz genau verinnerlichen, bevor man sich eine Drohne zulegt, um unangenehmen Überraschungen und etwaigen Busgeldern zu entgehen und schlichtweg Spaß an seiner Drohne zu haben.