Drohnenverordnung 2017

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Immer mehr Drohnen steigen auf und mittlerweile gibt es für Einsteiger, Fortgeschrittene und Profis, haufenweise Flugmodelle zu unterschiedlichen Preisen. Bei einer Vielzahl von Menschen mit der Möglichkeit mit einem Flugobjekt in große Höhen hinauszufliegen, war es nur eine Frage der Zeit bis in Deutschland die Drohnengesetze verschärft werden. In diesem Artikel wollen wir auf die wichtigsten Punkte der Drohnenverordnung 2017 eingehen.

Seit dem 01. Oktober 2017 ist sie aktiv und jeder Drohnenpilot sollte sich daran halten. Achtet genau darauf was ihr nun dürft und wie ihr euch beim Fliegen verhalten solltet. Manche Verstöße können saftige Strafen nach sich ziehen.

Die Drohnenverordnung besteht aus Erneuerungen der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Dadurch soll das Drohnen fliegen rechtlich abgesichert sein, sodass im Schadensfall eine eindeutige Rechtsgrundlage auf Basis klar definierter Gesetze vorliegt.

Mit einer Drohne durch die Gegend fliegen soll also in erster Linie sicherer gemacht werden!

Die wichtigsten Punkte der Drohnenverordnung:

  • Kennzeichnung der Drohne
  • Gewicht
  • Flughöhe, -radius und -verbote
  • Richtlinien bei FPV-Flügen
  • Flugerlaubnis & Drohnenführerschein
  • Flüge über Grundstücke und Personen
  • Drohnenversicherung

Kennzeichnung der Drohne

Die Kennzeichnungspflicht sieht vor, dass jeder Drohnenpilot dessen Drohne ein Gewicht von 250 Gramm überschreitet, kennzeichnen muss.

Seit dem 01.10.2017 ist diese Pflicht in Kraft getreten.

Zweck der Kennzeichnungspflicht

Im Falle eines Fremdschadens, soll der Besitzer der Drohne einfach ausfindig gemacht und rechtlich belangt werden können.
Wenn ihr zum Beispiel über ein Feld neben einer Straße fliegt und die Drohne hat einen technischen Defekt, driftet ab und stürzt auf ein Fahrzeug, muss dieser Schaden von euch bezahlt werden. Deshalb ist eine Drohnenversicherung ziemlich wichtig. Damit der Geschädigte euch ausfindig machen kann, benötigt ihr ein Drohnenkennzeichen, ähnlich wie bei einem Fahrzeug.

Wie sieht das Drohnenkennzeichen aus?

Das Drohnenkennzeichen wird euch allerdings nicht von einer Luftfahrtbehörde order ähnlichem ausgestellt. Ihr könnt euch für wenig Geld einfach eine Plakette kaufen, sie muss allerdings feuerfest sein. Dann schreibt ihr eure Daten auf die Plakette und bringt sie gut sichtbar oberhalb des Fluggeräts an.

Pflicht sind:

  • Vor- und Zuname
  • Aktuelle Anschrift

Optional:

  • Telefonnummer

Anforderungen an das Drohnenkennzeichen

Die Drohnenverordnung sieht vor, dass das Drohnenkennzeichen feuertfest ist und ab einer Startmasse eines Flugmodells von mehr als 250 Gramm angebracht werden muss und zwar so. dass es gut sichtbar ist.

Ideal eignet sich eine metallische Drohnenplakette mit eurem eingravierten Namen und Anschrift.

Gewicht der Drohne

Das Abfluggewicht einer Drohne spielt in der neuen Drohnenverordnung eine übergeordnete Rolle.

Die Drohnenverordnung unterteilt unbemannte Fluggeräte in die folgenden Gewichtsklassen:

  • Bis 0,25 Kg
  • 0,25 Kg bis 2,0 Kg
  • 2,0 Kg bis 5 Kg
  • Über 5 Kg

Auf jeden Fall ist es Pflicht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million € abzuschließen, unabhängig davon wie schwer eure Drohne ist.

Ab einem Gewicht von 0,25 Kg benötigt ihr eine dauerhafte, feuerfeste Kennzeichnung, welche gut sichtbar angebracht ist und euren Namen und Anschrift enthalten muss.

Ab 2 Kg Startmasse wird neben der Kennzeichnungspflicht ein Kenntnisnachweis, der sogenannte Drohnenführerschein verlangt! (Gewerblich nach Paragraph 21d LuftVo und für das Hobby nach Paragraph 21e LuftVo)

Bringt eure Drohne mehr als 5 Kg auf die Waage, wird nicht nur ein Kennzeichen und Drohnenführerschein verlangt, ihr benötigt dann außerdem eine Aufstiegserlaubnis, welche ihr bei eurer Landesluftfahrtbehörde beantragen müsst!

Die Meisten unserer getesteten Drohnen bewegen sich im Bereich 0,25 – 2 Kg. Für diese Drohnen benötigt ihr keinen Kenntnisnachweis, bzw. Drohnenführerschein!

Flugverbote

Die Drohnenverordnung geht mit allerlei Flugverboten einher. Wir haben sie für euch mal kurz und knapp aufgelistet.

Der Betrieb einer Drohne ist verboten, wenn…

  • das Fluggerät sich außer Sichtweite des Steuerers befindet (gilt nur für Drohnen unter 5 Kg).
    über Menschen, Unglücksorte, Katastrophengebiete, Einsatzorten von Behörgen und Organisationen und über Truppen der Bundeswehr geflogen werden soll.
  • der seitliche Abstand zu Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Einrichtungen des Maßregelvollzugs und Anlagen der Energieerzeugung weniger als 100 Meter beträgt. Ein Überfliegen ist ebenso nicht erlaubt!
  • über Naturschutzgebiete geflogen werden soll.
  • über Wohngrundstücke geflogen werden soll (gilt ab 0,25 Kg Startmasse).
  • ihr höher als 100 Meter über den Boden aufsteigen wollt, außer ihr habt eine entsprechende Bescheinigung!
  • ihr mit eurer Drohne Explosivstoffe transportieren wollt, zum Beispiel pyrotechnische oder radioaktive Stoffe und Gemische.
  • ihr mit eurer Drohne über Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und Bundesfernstraßen fliegen wollt. Zu diesen benötigt ihr einen Abstand von mindestens 100 Metern!
  • eure Drohne mehr als 25 Kg wiegt (ab 2,5 Kg benötigt ihr einen Kenntnisnachweis, ab 5 Kg eine Aufstiegserlaubnis)!

Desweiteren verpflichtet ihr euch bei der Nutzung euer Drohne unter anderem zur Einhaltung der folgenden Punkte:

Beim Fliegen und versehentlichem Kontakt mit einem bemannten Luftfahrzeug, müsst ihr diesem immer ausweichen!

Sollte eure Drohne eine Kamerafunktion haben oder Audiosignale übertragen können, ist das Überfliegen von Grundstücken auch unter einem Startgewicht von 0,25 Kg verboten!

Ihr könnt euch diese Punkte nochmal im Detail in Paragraph 21n LuftVO nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html

Richtlinien bei FPV-Flügen

Beim Fliegen im First Person View Modus, gibt es noch einiges zu beachten!

Laut der Drohnenverordnung sind Flüge außerhalb der Sichtweite nämlich verboten! Folglich sind auch FPV Flüge, zum Beispiel mit einer FPV Brille wie sie bei der Parrot Beboop 2 vorhanden ist, nicht erlaubt.

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen:

Unter 250 Gramm Abfluggewicht, dürft ihr im FPV Modus fliegen, allerdings nur bis zu einer Flughöhe von 30 Metern.

Ab 250 Gramm Abfluggewicht des Fluggeräts, ist eine zweite Person die Drohne immer direkt im Auge behalten und unmittelbar neben dem Steuerer stehen und diesen auf mögliche Gefahrensituationen hinweisen!

Wenn das Abfluggewicht eurer Drohne eine Gesamtmasse von 5 Kg überschreitet, könnt ihr euch eine Aufstiegsgenehmigung einholen, mit der ihr dann auch außer Sichtweite fliegen könnt.

Drohnenversicherung

Die Versicherungspflicht für Drohnen gilt in Deutschland schon seit dem Jahr 2005.

Es ist dabei egal ob ihr die Drohne gewerblich oder nur privat nutzen wollt, ihr müsst sie auf jeden Fall versichern! Ob gewerblich oder privat macht nur in den Versicherungskosten einen Unterschied!

Eine Drohne kann beim Absturz leichte Schaden an fremden Gegenständen, aber auch Kosten in Millionenhöhe, zum Beispiel bei einem schweren Autounfall verursachen!

Die Drohne muss daher mindestens mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro versichert werden.

Drohnenhaftpflicht für die private Nutzung

Bei der privaten Haftpflichtversicherung werden je nach Tarif Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, welche durch die Drohne entstehen abgedeckt!

Im Schadensfall zahlt die Versicherung aber nur wenn die Drohne auch wirklich nur privat genutzt wurde! Verstoßt ihr vorsätzlich gegen die Drohnenverordnung und geltende Gesetze, zahlt die Versicherung wahrscheinlich ebenfalls nicht! Schaut daher genau was in der Police der Versicherung steht und lasst euch nochmals richtig beraten!

Die gewerbliche Drohnenhaftplicht

Gewerbliche Flüge werden mit der privaten Drohnenhaftpflicht leider nicht abgedeckt!

Dafür müsst ihr eine gewerbliche Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungsunternehmen abschließen. Die Versicherungsbeiträge bei einer privaten Haftpflicht sind geringer als die einer gewerblichen!

Es besteht außerdem die Möglichkeit eure Drohne Vollkasko zu versichern. Heißt also bei Diebstahl, Wasserschäden oder anderweitigen Verlust der Drohne, wird euch der Anschaffungspreis ebenso wie mögliche Reperaturen erstattet!

Drohnenführerschein

Einen Drohnenführerschein bzw. Kenntnisnachweis, benötigt ihr ab einem Abfluggewicht von 2 Kg!

Für die Meisten von uns getesteten Drohnen ist dieser Nachweis nicht erforderlich, da diese in der Regel unter einem Gewicht von 2 Kg liegen!

Um einen Drohnenführerschein machen zu dürfen, müsst ihr ein paar Kriterien erfüllen.

Folgendes braucht ihr für den Schein:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis (§30 Abs. 1 Bundeszentralregister)
  • Personalausweis-Kopie
  • Anmeldeformular

Ihr könnt für die Prüfung zwischen einer Online- und Präsenzprüfung wählen. Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, dessen Inhalte einheitlich geregelt sind.

Einen Drohnenführerschein könnt ihr zum Beispiel bei der Firma Kopter-Profi GmbH absolvieren! Seit 2012 kann man bei Kopter Profi eine solche Schulung machen. Mit deren Online Tutorial kann man sich besonders gut auf die Prüfung vorbereiten.

Drohnenverordnung Fazit

Wir finden, dass die neue Drohnenverordnung den Flugspaß ziemlich eindämmt. In Städten darf man ohne entsprechende Genehmigung fast garnicht mehr fliegen. Die Einschränkungen dort sind massiv. Klar ist allerdings, dass eine solche Verordnung wichtig ist wenn immer mehr Menschen eine Drohne besitzen und damit umherfliegen.

Für die Sicherheit muss ein Stück Freiheit aufgegeben werden. Drohnengesetze sind natürlich wichtig, keiner möchte vom Nachbarn ausspioniert werden oder dass beim Autofahren auf einmal eine Drohne in die Frontscheibe kracht.

Klar kann man sagen: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Allerdings wird die Aufmerksamkeit der Menschen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer mehr auf diese neue Technologie gerichtet.

Im Schadensfall könnte ein Verstoß gegen die Drohnenverordnung fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen!

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern schildert nur unsere persönliche Ansicht! Bei tiefgründigen Fragen zur aktuellen Rechtslage solltet ihr einen Anwalt hinzuziehen!

 

 

 

 

1 KOMMENTAR

  1. Hallo zusammen,
    da ich beabsichtige mir im Frühjahr eine leistungsfähige Drohne zuzulegen und damit rein privat zu fliegen.
    Daher habe ich schon mal einen Blick auf die Karte geworfen, die Fugverbotszonen ausweist (https://map2fly.flynex.de/#/info).
    Dort gibt es die Möglichkeit Flugrouten am PC zu planen und zu validieren.
    Ich habe mir also mögliche Flugareale gekennzeichnet und diese Areale kann man dann durch Mausklick validieren. Ich habe mir dazu Flächen ausgesucht, die mit der App der DFS als „Fliegen erlaubt“ angezeigt werden. Bei der Validierung wurde unter „Genehmigung“ regelmäßig angezeigt , dass es sich um eine Agrar-Nutzfläche handele und ich mir vorab eine Genehmigung des Eigentümers einzuholen habe, was meiner Ansicht nach kaum praktikabel ist.
    Wie seht ihr das?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei den vielen Testflügen, die in Youtube-Videos gezeigt werden, jedesmal die Genehmigung des Grundstückseigentümers eingeholt wurde oder vorlag.
    Deutschland beteht fast nur aus Wald und Ackerflächen sowie Naturschutzgebieten.
    Also wo soll man dann noch entspannt fliegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd Reinhardt

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